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21. OKTOBER 2015
ERITREA

UN-Kommission berichtet über Menschenrechtsverletzungen in Eritrea

UN-Kommission berichtet über Menschenrechtsverletzungen in Eritrea

Eine UN-Untersuchungskommission wird Ende Oktober vor der UN-Generalversammlung einen mündlichen Lagebericht über die Menschenrechtsverletzungen in Eritrea geben. Diese Kommission wurde im Juni 2014 für ein Jahr eingesetzt, um die schwerwiegenden Einschränkungen der Rechte und Freiheiten der Menschen in Eritrea zu untersuchen. a

Die UN-Kommission für Eritrea kam bei ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass in Eritrea „systematisch, umfassend und auf schwerste Weise Menschenrechtsverletzungen“ stattgefunden haben. Am 23. Juni 2015 legte die Kommission dem UN-Menschenrechtsrat in Genf ihren Bericht mit Ergebnissen und Empfehlungen vor. Am 29. Oktober 2015 wird die Untersuchungskommission vor dem Dritten Hauptausschuss der UN-Generalversammlung in New York mündlich über den letzten Stand berichten. b

Verfolgung von Jehovas Zeugen

Die UN-Kommission hat zusätzlich zu ihrem Bericht vor dem UN-Menschenrechtsrat auf 484 Seiten detailliert ihre Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Darin wird auch auf die Diskriminierung und Misshandlung von Zeugen Jehovas in Eritrea hingewiesen. Jehovas Zeugen werden seit 1993, als das Land seine Unabhängigkeit erlangte, verfolgt, weil sie sich politisch neutral verhalten. Zeugen Jehovas wurden gefoltert und mussten unter harten Bedingungen lange Haftstrafen ertragen. Man hat ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt, Ausweispapiere beschlagnahmt, sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen, ihre Gewerbeerlaubnis widerrufen und ihnen staatliche Leistungen verweigert.

„Alle Eritreer erhalten Essensmarken, außer Zeugen Jehovas, weil wir keine Ausweispapiere haben. Man betrachtet uns nicht als Staatsbürger.“ (Äußerung eines Zeugen Jehovas)

Neben zahlreichen anderen Empfehlungen fordert die Kommission von Eritrea:

„Sofortige Maßnahmen, um jegliche religiöse Verfolgung zu beenden, besonders für bestimmte religiöse Gruppen wie Jehovas Zeugen ... und sofortige Wiederherstellung ihrer Staatsbürgerschaft und der damit verbundenen Rechte“.

„Beendigung der Zwangsräumungen, durch die nicht registrierte Religionen unterdrückt werden, wie Jehovas Zeugen und andere, die sich nicht an den bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligten“. c

UN-Menschenrechtsrat verabschiedet Resolution

Nachdem der UN-Menschenrechtsrat den Bericht der UN-Untersuchungskommission für Eritrea in Genf angehört hatte, verabschiedete er am 30. Juni 2015 eine Resolution. Darin heißt es, der Rat „verurteilt aufs Schärfste die Menschenrechtsverletzungen, die von der Regierung in Eritrea systematisch, umfassend und auf schwerste Weise begangen wurden und begangen werden“. d Außerdem fordert der Menschenrechtsrat Eritrea dazu auf, „sofortige und konkrete Schritte zu unternehmen, um die Empfehlungen [der UN-Untersuchungskommission für Eritrea] umzusetzen“ – auch die, die Jehovas Zeugen betreffen. Zusätzlich fordert der Menschenrechtsrat von der Regierung in Eritrea:

  • „Beendigung der willkürlichen Inhaftierung ihrer Bürger sowie von Folter oder anderen grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlungen oder Strafen“

  • „Garantie eines freien und gerechten Zugangs zu einem unabhängigen Rechtssystem für alle Inhaftierten und Verbesserung der Haftbedingungen“

  • „Achtung des Rechts jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung sowie auf Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“

Wird sich die Lage für Jehovas Zeugen verbessern?

Zurzeit sind in Eritrea 54 Zeugen Jehovas inhaftiert, drei von ihnen bereits seit über 21 Jahren und alle ohne Gerichtsverfahren oder formelle Anklage. Manche werden unter harten Bedingungen in Frachtcontainern oder in Gebäuden, die zur Hälfte unter der Erde liegen, festgehalten und müssen extreme Temperaturen ertragen. Auf der ganzen Welt denken Jehovas Zeugen an ihre leidenden Glaubensbrüder in Eritrea und hoffen darauf, dass die Regierung die Verfolgung einstellen wird.

a Die UN-Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Eritrea (Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, COIE) wurde am 27. Juni 2014 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen durch die Resolution 26/24 gegründet.

b Der Dritte Hauptausschuss beschäftigt sich mit sozialen und humanitären Angelegenheiten und mit Menschenrechtsfragen weltweit.

c Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea (Advance Version), A/HRC/29/CRP.1, paras.1530(c) and 1531(c).

d Resolution A/HRC/29/L.23.